Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Ihr Kind hat Anspruch auf Deutsch als Zusatzunterricht:
- wenn Ihr Kind nicht deutscher Muttersprache ist.
- wenn Ihr Kind wegen mangelnden Deutschkenntnissen dem Unterricht im Kindergarten oder in der Schulklasse nicht folgen kann.
In der Regel besucht ein Kind im 1. HarmoS-Jahr (1H) eine Lektion, im 2. HarmoS-Jahr (2H) zwei Lektionen, im Schuljahr 3H drei Lektionen und im Schuljahr 4H zwei Lektionen pro Woche den zusätzlichen Deutschunterricht während des regulären Unterrichts.
Der Unterricht findet im DaZ-Zimmer, Schulhaus ORANGE, Zimmer Nr. 1 statt und ist unentgeltlich.
Kontakt | Jelsha Ueltschi