Fotos in der Schule

Der Datenschutz in der Schule sieht vor, dass eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist, wenn Schülerinnen und Schüler fotografiert werden sollen. Sollen die Bilder anschließend öffentlich präsentiert werden, z. B. auf der Homepage, müssen die Betroffenen bzw. ihre Eltern ebenfalls einwilligen, wobei ausdrücklich der konkrete Zweck angegeben werden muss. 

Auch sämtliche Aufnahmen, die durch die Eltern und Angehörigen an den öffentlichen Schulanlässen gemacht werden, unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur für den privaten Gebrauch in der Familie verwendet werden. 

Filmen an der Schule

An der Schule Schmitten wurde entschieden, gänzlich auf das Filmen der Kinder zu verzichten